Informationen zur Klausurzulassung

Um zu den Klausuren zugelassen zu werden, müssen (wie im letzten Semester) die Studierenden der Bachelorstudiengänge als Studienleistung 60% der erreichbaren Punkte in den Übungsaufgaben erreichen. Davon ausgenommen sind lediglich Studiernde, die sich im 2. oder 3. Versuch befinden. Eine vorherige Zulassung zur Klausur bei Nicht-Teilnahme reicht nicht aus.

Bei jedem der Übungsblätter sollen die ersten beiden Aufgaben schriftlich bearbeitet und abgegeben werden. Bei sinnvoller Bearbeitung sind jeweils 3 Punkte zu erzielen.

Die Zwischenstände werden ca. alle 14 Tage auf der Vorlesungshomepage veröffentlicht.

Sie sind selbst dafür verantwortlich, diese zu kontrollieren und gegebenenfalls bei dem Ihnen zugewiesenen Korrektor korrigieren zu lassen.

Jörg Sawollek